Wolfgang Winkler

Das Veranstaltungsgesetz, der kleine Unterschied

31. 8 2009

Wo ist der Unterschied zwischen einer Messe in der Kirche und einem Konzert ebendort ?
Das Veranstaltungsgesetz!
Durch die Massenpanik am Bergisel im Jahre 1999, bei der 4 Menschen ums Leben kamen und weitere 4 schwer verletzt wurden, sah sich der Gesetzgeber veranlasst alle Veranstaltungsgesetze neu zu bewerten. Überall wurden neue Limits für die Höchstzahö an Besuschern eingeführt und damit aber auch bewirkt, dass so mancher Veranstalter nicht kostendeckend veranstalten konnte und kann.
Zum verständnis: wenn man in einer Kirche über Sachverständige erklärt, dass statt 800 nur mehr 500 Gäste zulassen kann, so heißt das in letzter Konsequenz, dass in dieser Kirche keine Konzert mehr stattfinden können.
Natürlich, der Sachverständige kann nichts dafür, die ausstellende Behörde kann nichts dafür und der Veranstalter kann letztlich selbst entscheiden ob er ein Konzert durchführt oder nicht. Alle handeln gesetzeskonform, nur der Veranstalter nicht
Lieb, aber das fällt unter das Motto, im Ernstfall beissen den Letzten die Hunde.

Diese Regelung gilt aber nicht für Messen der Kirche, denn, so die Auskunft, das ist keine Veranstaltung, und volkskulturelle Ereignisse. Komisch !
Seltsam, mit dem Segen des Allmächtigen ist man also, so der Gesetzgeber, vor Unfällen sicher.

Oder kann es sein, dass der Gesetzgeber nur den Bergisel mit seiner Massenveranstaltung im Kopf hatte und sonst souverän nichts. Denn der Unterschied zu einem Konzert vor max 800 Besuchern müßte ihm, bei allem Respekt vor allfälliger, bürokratisch gesteuerter Kurzsichtigkeit, auffallen.
Das Gesetz unterbindet keine möglichen Unfälle, Gedankenlosigkeit proviziert letztere.



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